ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
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1 |
BUCHUNG DER REISE: |
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Die Buchung der Reise wird für
Schäfer’s Reiseservice e. K., (nachfolgend Schäfer’s genannt) und FLY23.net
(nachfolgend FLY23 genannt), erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer
schriftlich von Schäfer’s bzw. FLY23 bestätigt wurde. An seine Anmeldung ist
der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch den Schäfer’s und FLY23. Jedoch
längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. (Die Zeit wird benötigt,
um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen.) Die gilt auch
bei telefonischer Anmeldung. |
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2 |
VERMITTLUNG VON FREMDEN LEISTUNGEN: |
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Vermittelt Schäfer’s und FLY23
in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen, z. B. Nurflug, Mietwagen,
Reiseversicherungen etc. So richtet sich das Zustandekommen des
Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners
(Leistungsträger). |
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3 |
ZAHLUNG DES REISEPREISES VOR REISEANTRITT / ANZAHLUNG: |
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3.1 |
Ohne Zahlung des gesamten
Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der
Reiseleistung. |
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3.2 |
Der Reiseteilnehmer hat bei
Abschluß des Reisevertrages auf Verlangen eine Anzahlung zu leisten, die je
nach gebuchter Reise aus der Rechnung hervor geht. Die Anzahlung ist
innerhalb von 10 Kalendertagen nur per Banküberweisung zu leisten und
erfolgen auf Risiko des Zahlenden. Nach Ablauf der 10-Tage-Frist wird die
Buchung ersatzlos storniert. Der restliche Reisepreis ist spätestens bis zu
dem Termin zu zahlen, der in der Reiserechnung genannt ist. Bei kurzfristigen
Reisen kann Schäfer’s und FLY23 auch der gesamte Reisepreis sofort zur
Zahlung verlangt werden. (Auch hier ist der Zahlungstermin auf der
Reiserechnung maßgeblich.) |
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3.3 |
Schäfer’s und FLY23 sind
berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn
dieser sich in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung
einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§
326 BGB) vorher durch Schäfer’s und FLY23 dem Reiseteilnehmer schriftlich angedroht
worden ist. |
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4 |
VERTRAGLICHE LEISTUNGEN: Als vertragliche Leistung gelten
ausschließlich die im Angebot bzw. In der Reiserechnung genannte Angaben.
Dabei dienen der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise in erster Linie
der Erbringung der Beförderungsleistung durch den Veranstalter. |
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5 |
FLUGZEITEN / RÜCKBESTÄTIGUNG VON RÜCKFLÜGEN: Die Gestaltung des Flugplanes
und dessen Einhaltung liegt im wesentlichen im Verantwortungsbereich der
Fluggesellschaft und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Maßgebend sind
die Flugzeiten und –daten der E-Ticket-Bestätigung, die nach
Ticketausstellung zugesandt wird. Kurzfristige Änderungen der
Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggeräts sind teilweise nicht
vermeidbar. Anschluß- und Rückflugzeiten hat
sich der Reiseteilnehmer daher mindestens 72 Stunden vor dem jeweiligen
Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. |
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6 |
PREISÄNDERUNGEN: |
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6.1 |
Schäfer’s und FLY23 sind berechtigt,
den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Schäfer’s und FLY23
und nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile
aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Schäfer’s und
FLY23 nicht zu vertreten sind: Devisenwechselkurse, Beförderungstarife und
-preise (insbesondere bei Ölpreiserhöhungen), behördliche Gebühren, Steuern
und sonstige Abgaben. |
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7 |
RÜCKTRITTSKOSTEN VOR REISEBEGINN / UMBUCHUNGEN / VERLUST DER
REISEDOKUMENTE: |
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7.1 |
Eine Stornierungen oder Umbuchungen
ist immer kostenpflichtig! Ein Rail & Fly-Ticket, eine
Reiserücktrittversicherung, zusätzliche Gebühren, insbesondere die Gebühr für
eine evt. Hinterlegung, und sonstige Zusatzleistungen, welche nicht im
Flugschein erhalten sind, sind nicht erstattungsfähig. Bei Rücktritt des
Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno), kann Schäfer’s
und FLY23 eine Rücktrittentschädigung, die s. g. Stornogebühr, geltend
machen. Die Höhe der Rücktrittentschädigung richtet sich immer nach den Vorgaben
des Leistungsträgers (Airline, Reiseversicherer, Autovermieter), zuzüglich
einer angemessenen Servicepauschale. Die Rücktrittentschädigung
(Stornogebühr) kann u. U. und insbesondre bei Specials und Sondertarifen, bis
zu 100 % betragen. |
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7.2 |
Umbuchungen von Terminen und
Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag, mit nachfolgender
Neuanmeldung möglich. |
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7.3 |
Es wird darauf hingewiesen, daß
für bestimmte Arten von Flügen, soweit sie nicht mit weiteren Leistungen in
einem Pauschalreisevertrag verbunden sind, insbesondere für NAC-Flüge, APEX-
und Holiday-Flugtarife aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen besondere Rücktrittsbestimmungen
bestehen. Für diese Flüge gelten die in diesen Reisebestimmungen aufgestellten Rücktrittsbestimmungen
einschl. Der Stornokosten nicht, auch wenn Schäfer’s und FLY23 Vermittler
ist. Die jeweiligen besonderen Bestimmungen sind bei der Leistungsbeschreibung,
bzw. Der Reisebestätigung aufgeführt. |
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7.4 |
Es erfolgt keine Erstattung für
verlorene Dokumente und angeflogene Tickets. Das Ticket gilt bereits dann
schon als angeflogen, wenn einer der Rail & Fly Coupon gezogen wurde. |
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8 |
HAFTUNG / BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG: |
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8.1 |
Schäfer’s
und FLY23 haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der
vermittelnder Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
Wir im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich zu dieser, eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht, so erbringt Schäfer’s und FLY23 insoweit
Fremdleistungen, sofern Schäfer’s und FLY23 in der Reiseausschreibung und /
oder Reisebestätigung ausdrücklich auf den Liniendienst hinweist. Zur
Erfüllung der Hinweispflicht genügt die Namensnennung der betreffenden
Linienfluggesellschaft. Schäfer’s und FLY23 haftet daher nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich
in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen
Linienfluggesellschaft, die Ihnen Schäfer’s und FLY23 auf Wunsch zugänglich
zu machen hat. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt immer auf Gefahr des
Reisenden. |
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9 |
BEANSTANDUNGEN / MITWIRKUNGSPFLICHT: Der Reiseteilnehmer ist
verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Unterläßt es der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen,
so ist ein Anspruch auf Minderung nicht gegeben. |
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10 |
PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN: Der Reiseteilnehmer ist für die
Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften
Erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch
schriftliche und schuldhafte Falschinformation von Schäfer’s und FLY23
bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom
Reiseteilnehmer nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch
Verschulden des Reiseteilnehmers nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden,
so daß der Reiseteilnehmer deshalb an der Reise verhindert ist, kann
Schäfer’s und FLY23 die entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. |
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11 |
ALLGEMEINES: Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGN. Mit
der Reiseanmeldung erkennt der Anmeldende für sich und die in der Anmeldung
angegebenen Reiseteilnehmer diese Bedingungen und den Inhalt der
Reiseanmeldung rechtsverbindlich an. |
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12 |
GERICHTSSTAND: Der Reisende kann den
Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers
gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. In diesem Fall ist der Sitz des
Reisevermittlers maßgebend. |
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Stand: Februar
11 |
Vermittler: Schäfer’s Reiseservice e.
K. – FLY23.net, Karlpeter Schäfer,
eingetragener Kaufmann,
Gutentalstraße 40, D – 66 482 Zweibrücken, Fon: 06332/981430, Fax
06332/981431